Gewerbeämter.org

Quellen & Methodik

Kontaktdaten

Zuständige Stelle, Anschrift, Telefon, E-Mail, Öffnungszeiten und Online-Anmeldung stammen aus dem Portalverbund Online-Gateway (PVOG) des Bundes und der Länder, Leistung „Gewerbeanmeldung“ (LeiKa 99050012104000), abgefragt für jede Gemeinde. Die Quelle ist auf jeder Seite verlinkt. Private Verzeichnisse nutzen wir nicht als Quelle. Letzte Prüfung: 15.10.2026.

Zuständigkeit

Die Zuordnung der Gemeinden folgt den Zuständigkeiten, die die Länder im PVOG hinterlegen, und dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (Ämter, Verbands- und Samtgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften). Gemeinden und Kreise: Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.06.2026, dl-de/by-2-0. Postleitzahlen: © OpenStreetMap-Mitwirkende über OpenPLZ API, Lizenz ODbL.

Eine Postleitzahl kann mehrere Zuständigkeitsbereiche berühren. Dann zeigt die Suche alle in Frage kommenden Stellen; entscheidend ist der genaue Ort.

Gebühren

Gebühren stammen aus der Leistungsbeschreibung der Gemeinde oder des Landes im PVOG und aus den Gebührenordnungen der Länder. Wo nur ein Rahmen gilt, nennen wir ihn; den genauen Betrag setzt die Gemeinde nach ihrer Satzung fest.

Gewerbesteuer-Hebesätze

Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich, Hebesätze der Gemeinden 2024 (neuester amtlicher Stand für alle Gemeinden), Lizenz dl-de/by-2-0. Gemeinden ändern ihren Hebesatz per Satzung; maßgeblich ist der Steuerbescheid.

Kammern

Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer: die Kammer, die das PVOG für die Gemeinde als zuständig führt (Erlaubnis für Versicherungsvermittler nach § 34d GewO und Eintragung in die Handwerksrolle).

Finanzämter

Bundeszentralamt für Steuern, Gemeindeverzeichnis Finanzämter (GemFA, Finanzamtsuche). In großen Städten richtet sich das Finanzamt nach Postleitzahl oder Straße.

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