Ratgeber
Gründung, Steuern und Pflichten, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- Gewerbe anmeldenWer ein Gewerbe beginnt, muss es gleichzeitig bei der Gemeinde anzeigen, in der der Betrieb liegt. Die Gemeinde informiert Finanzamt und Kammer; den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken Sie dem Finanzamt selbst.
- 1 MonatFristFragebogen zur steuerlichen ErfassungMit dem Fragebogen erfasst das Finanzamt Ihr Unternehmen und vergibt die Steuernummer. Er ist binnen eines Monats nach der Eröffnung fällig und wird elektronisch übermittelt.
- 25.000 €VorjahrKleinunternehmerregelungKleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer. Seit 2025 sind ihre Umsätze steuerfrei, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
- Freiberufler oder Gewerbe?Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt; sie zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht Mitglied der IHK. Wer ein Gewerbe betreibt, meldet es bei der Gemeinde an.
- Gewerbe ummelden oder abmeldenNicht nur der Beginn, auch Änderungen und die Aufgabe des Betriebs sind dem Gewerbeamt anzuzeigen, jeweils gleichzeitig mit der Änderung.
- seit 2025EmpfangenE-Rechnung: was ab wann giltRechnungen zwischen inländischen Unternehmen sind als E-Rechnung in einem strukturierten Format auszustellen. Empfangen müssen Sie sie schon jetzt; für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2027.