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Ratgeber · Stand 15.10.2026

Freiberufler oder Gewerbe?

Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt; sie zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht Mitglied der IHK. Wer ein Gewerbe betreibt, meldet es bei der Gemeinde an.

Freiberufler
Finanzamt
keine Gewerbeanmeldung
Gewerbe
Gemeinde
plus Finanzamt
Freibetrag
24.500 €
Gewerbeertrag, Einzelunternehmen

Was freiberuflich ist

  • Freiberuflich ist die selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
  • Dazu die Katalogberufe: unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Heilpraktiker und Krankengymnasten, sowie ähnliche Berufe (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
  • Mitarbeiter schaden nicht, solange Sie leitend und eigenverantwortlich aufgrund eigener Fachkenntnisse tätig sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Was beim Gewerbe dazukommt

  • Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde (§ 14 GewO) und die Mitgliedschaft in IHK oder Handwerkskammer.
  • Die Gewerbesteuer: Sie trifft jeden stehenden Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 GewStG). Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Vom Rest werden 3,5 Prozent mit dem Hebesatz der Gemeinde vervielfacht (§ 11 Abs. 2, § 16 GewStG).
  • Einzelunternehmer bekommen das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bei einem Hebesatz bis 400 Prozent gleicht das die Gewerbesteuer rechnerisch aus, soweit genug Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Im Zweifel

Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt nach § 18 EStG, nicht das Gewerbeamt. Bei Mischtätigkeiten, etwa Beratung mit Verkauf von Waren, lassen Sie sich vor dem Start beraten: Eine Personengesellschaft mit auch nur teilweise gewerblicher Tätigkeit gilt grundsätzlich insgesamt als Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden Gewerbeamt und Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt Ihres Wohnorts mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO) und füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 1 GewStG); freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 Euro Gewerbeertrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

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