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Ratgeber · Stand 15.10.2026

E-Rechnung: was ab wann gilt

Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen sind als E-Rechnung in einem strukturierten Format auszustellen. Empfangen müssen Sie sie schon jetzt; für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2027.

Empfangen
seit 2025
Ausstellen
ab 2027
über 800.000 € Vorjahresumsatz
Ausstellen
ab 2028
alle übrigen

Was eine E-Rechnung ist

  • Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ein PDF ist keine E-Rechnung.
  • Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, etwa XRechnung oder ZUGFeRD in einem Profil nach dieser Norm, oder interoperabel vereinbart sein (§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG).
  • Die Pflicht gilt für Leistungen an andere Unternehmer, wenn beide im Inland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Die Fristen

  • Empfangen: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen annehmen können; der Zustimmung des Empfängers bedarf es dafür nicht (§ 14 Abs. 1 Satz 5 UStG).
  • Ausstellen 2025 und 2026: Papier und andere elektronische Formate wie PDF sind noch erlaubt, für andere elektronische Formate mit Zustimmung des Empfängers (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG).
  • Ausstellen 2027: Papier und PDF nur noch, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG), oder per EDI (Nr. 3).
  • Ab 1. Januar 2028: Rechnungen an inländische Unternehmer nur noch als E-Rechnung.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen immer als Papier oder PDF gestellt werden (§ 33 Satz 4 UStDV).
  • Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen immer als Papier oder PDF stellen (§ 34a Satz 4 UStDV).
  • Für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG besteht keine Rechnungspflicht (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden Gewerbeamt und Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag; sonst ab dem 1. Januar 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG). Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung.

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