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Ratgeber · Stand 15.10.2026

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mit dem Fragebogen erfasst das Finanzamt Ihr Unternehmen und vergibt die Steuernummer. Er ist binnen eines Monats nach der Eröffnung fällig und wird elektronisch übermittelt.

Frist
1 Monat
nach der Eröffnung
Form
ELSTER
amtlicher Datensatz
Für
Gewerbe und freie Berufe

Wer ihn abgeben muss

  • Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dem Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Abs. 1b Satz 1 AO).
  • Die Auskünfte sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle zu übermitteln, also über ELSTER. Nur auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten lässt das Finanzamt Papier zu (§ 138 Abs. 1b Satz 2 und 3 AO).
  • Die Frist beträgt einen Monat nach dem meldepflichtigen Ereignis (§ 138 Abs. 4 AO).

Was Sie angeben

  • Angaben zur Person, zur Tätigkeit und zum Beginn, die Bankverbindung und die geschätzten Umsätze und Gewinne für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Daraus setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest.
  • Die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung: Liegt der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, fällt keine Umsatzsteuer an (§ 19 Abs. 1 UStG). Ein Verzicht bindet für fünf Jahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Siehe Kleinunternehmerregelung.
  • Die Gewinnermittlung, in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung, und ob die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden soll; das gestattet das Finanzamt auf Antrag bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Welches Finanzamt

Für Gewerbetreibende ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb liegt; die Gemeinde gibt Ihre Gewerbeanmeldung dorthin weiter (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO). Freiberufler melden sich beim Finanzamt ihres Wohnorts (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Das Finanzamt jeder Gemeinde zeigt die Seite des Orts.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden Gewerbeamt und Finanzamt.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Fragebogen beim Finanzamt sein?

Binnen eines Monats nach der Eröffnung des Betriebs oder der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO).

Kann ich den Fragebogen auf Papier abgeben?

Nur wenn das Finanzamt das auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten erlaubt. Sonst ist er elektronisch über ELSTER zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO).

Muss ich den Fragebogen auch als Freiberufler ausfüllen?

Ja. Die Pflicht gilt für die Eröffnung eines Betriebs und für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b Satz 1 AO).

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