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Nordrhein-Westfalen

Gewerbeamt Ahaus

Zuständig für Ahaus. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Ahaus
Am Schlossgraben 4
48683 Ahaus
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Website der Stelle
service.wirtschaft.nrw

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Ahaus

Gebühr
26 €
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
416 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Ahaus, Vredener Dyk 2, 48683 Ahaus, 0211 1655 1655.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die IHK Nord Westfalen weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Münster. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Ahaus rund 3.713 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Ahaus?

Anschrift: Am Schlossgraben 4, 48683 Ahaus.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl/

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

26 €, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

416 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.713 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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