Gewerbeämter.org

Bayern

Gewerbeamt Aichach

Zuständig für Aichach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Aichach.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Aichach
Stadtplatz 48
86551 Aichach
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8251 902-70
Website der Stelle
aichach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Aichach

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
hwk-schwaben.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über hwk-schwaben.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Augsburg-Land, Sieglindenstr. 19, 86152 Augsburg, 0821 506-02.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Schwaben (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Schwaben. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Aichach rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Aichach?

Anschrift: Stadtplatz 48, 86551 Aichach. Telefon: +49 8251 902-0. E-Mail: rathaus@aichach.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über hwk-schwaben.de: https://www.hwk-schwaben.de/catch-all-formular-ohneLogin?p133=109

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis