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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Altdorf (Böblingen)

Zuständig für Altdorf. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro / Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Altdorf (Böblingen)
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
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Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Website der Stelle
altdorf-bb.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Altdorf

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
370 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Böblingen, Talstr. 46, 71034 Böblingen, 07031 13-01.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Altdorf rund 3.302 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Altdorf (Böblingen)?

Anschrift: Kirchplatz 5, 71155 Altdorf. Telefon: +49 7031747444. Öffnungszeiten: Servicezeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@altdorf-bb.de.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

370 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.302 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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