Brandenburg
Gewerbeamt Amt Brück
Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 11.907 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Brück.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Brück zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Brück?
Anschrift: Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Brück zuständig?
Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Brück, Borkheide, Borkwalde, Golzow, Planebruch, Linthe.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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