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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Döbern-Land

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 10.027 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Döbern-Land.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Döbern-Land
Forster Straße 8
03159 Döbern-Land/Derbno-kraj
Auf der Karte zeigen
Fax
035600 3687-15

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Döbern-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Döbern-Land?

Anschrift: Forster Straße 8, 03159 Döbern-Land/Derbno-kraj. Telefon: +49 35600 3687-0. E-Mail: post@amt-doebern-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Döbern-Land zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Döbern/Derbno, Felixsee/Feliksowy Jazor, Neiße-Malxetal/Dolina Nysa-Małksa, Wiesengrund/Łukojce, Tschernitz/Cersk, Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Jämlitz-Klein Düben.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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