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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 8.278 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Dömitz-Malliß - Gewerbe, allgemeines Ordnungsrecht.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß
Slüterplatz 2
19303 Dömitz
Auf der Karte zeigen
Fax
038758 316-55
Website der Stelle
amtdoemitz-malliss.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß?

Anschrift: Slüterplatz 2, 19303 Dömitz. Telefon: +49 38758 316-0. E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Dömitz, Neu Kaliß, Vielank, Malliß, Grebs-Niendorf, Malk Göhren, Karenz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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