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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Gransee und Gemeinden

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 8.922 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Bereich Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Gransee und Gemeinden
Baustraße 56
16775 Gransee
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Öffnungszeiten
Mo. geschlossen; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Fr. geschlossen; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
03306 751-102
Website der Stelle
gransee.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Gransee und Gemeinden zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Gransee und Gemeinden?

Anschrift: Baustraße 56, 16775 Gransee. Telefon: +49 3306 751-309. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Fr. geschlossen; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich..

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Gransee und Gemeinden zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Gransee, Stechlin, Sonnenberg, Großwoltersdorf, Schönermark.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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