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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Landschaft Sylt

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.262 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.1 Bürgerservice / Veranstaltungen - Gewerbe/Veranstaltungen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Landschaft Sylt
Maybachstr. 2
25980 Sylt
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Montag + Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr; Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren.; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
+49 4651 851-9555
Website der Stelle
gemeinde-sylt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Landschaft Sylt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Landschaft Sylt?

Anschrift: Maybachstr. 2, 25980 Sylt. Telefon: +49 4651 851-555. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Montag + Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr; Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren.; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: gewerbe@gemeinde-sylt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Landschaft Sylt zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter List auf Sylt, Wenningstedt-Braderup (Sylt), Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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