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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Lensahn

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 8.688 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Lensahn
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
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Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Fax
04363 508-47
Website der Stelle
lensahn.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Lensahn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Lensahn?

Anschrift: Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn. Telefon: +49 4363 508-0. Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache. E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Lensahn zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Lensahn, Riepsdorf, Harmsdorf, Damlos, Beschendorf, Kabelhorst, Manhagen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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