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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 8.240 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land
Wöbbeliner Straße 5
19288 Ludwigslust
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Öffnungszeiten
Mo. geschlossen; Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr; Fr. geschlossen; Hinweis:; Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Fax
03874 666818
Website der Stelle
amt-ludwigslust-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land?

Anschrift: Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust. Telefon: +49 3874 42690. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr; Fr. geschlossen; Hinweis:; Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung. E-Mail: info@amt-ludwigslust-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Rastow, Wöbbelin, Groß Laasch, Sülstorf, Alt Krenzlin, Lübesse, Lüblow, Göhlen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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