Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Oldenburg-Land
Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 9.422 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Oldenburg-Land
Hinter den Höfen 2
23758 Oldenburg in Holstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4361 4937-22
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag; 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; außerdem Donnerstag; 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode:; Montag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Mittwoch:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Freitag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Fax
- 04361 4937-20
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Oldenburg-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- GroßenbrodeHebesatz 380 %
- WangelsHebesatz 370 %
- GremersdorfHebesatz 350 %
- HeringsdorfHebesatz 380 %
- NeukirchenHebesatz 350 %
- GöhlHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Oldenburg-Land?
Anschrift: Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein. Telefon: +49 4361 4937-22. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag; 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; außerdem Donnerstag; 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode:; Montag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Mittwoch:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Freitag:; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@amt-oldenburg-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Oldenburg-Land zuständig?
Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Großenbrode, Wangels, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen, Göhl.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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