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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Ortrand

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 5.922 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Ortrand.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand
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Fax
035755 605230

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Ortrand zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Ortrand?

Anschrift: Altmarkt 1, 01990 Ortrand. Telefon: +49 35755 605217. E-Mail: post@amt-ortrand.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Ortrand zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Ortrand, Großkmehlen, Tettau, Lindenau, Kroppen, Frauendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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