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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Ostholstein-Mitte

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 8.352 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Ostholstein-Mitte.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Ostholstein-Mitte
Am Ruhsal 2
23744 Schönwalde am Bungsberg
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte; Mo:08:00 - 12:00 Uhr; Di: 08:00 - 12:00 Uhr; Mi: geschlossen; Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr; Fr: 08:00 - 12:00 Uhr; Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf
Fax
+49 4528 9174-700

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Ostholstein-Mitte zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Ostholstein-Mitte?

Anschrift: Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg. Telefon: +49 4528 9174-0. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte; Mo:08:00 - 12:00 Uhr; Di: 08:00 - 12:00 Uhr; Mi: geschlossen; Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr; Fr: 08:00 - 12:00 Uhr; Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf. E-Mail: info@amt-ostholstein-mitte.landsh.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Ostholstein-Mitte zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Schönwalde am Bungsberg, Schashagen, Sierksdorf, Kasseedorf, Altenkrempe.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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