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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 10.162 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land
Gülzower Straße 1
21493 Schwarzenbek
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Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Dienstag: -geschlossen-; Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land?

Anschrift: Gülzower Straße 1, 21493 Schwarzenbek. Telefon: +49 4151 8422-10. Öffnungszeiten: Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Dienstag: -geschlossen-; Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.. E-Mail: buergerbuero@amt-schwarzenbek-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Kuddewörde, Gülzow, Elmenhorst, Brunstorf, Kollow, Kasseburg, Hamfelde, Möhnsen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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