Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land
Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 10.162 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land
Gülzower Straße 1
21493 Schwarzenbek
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4151 8422-10
- Öffnungszeiten
- Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Dienstag: -geschlossen-; Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KuddewördeHebesatz 300 %
- GülzowHebesatz 370 %
- ElmenhorstHebesatz 290 %
- BrunstorfHebesatz 330 %
- KollowHebesatz 320 %
- KasseburgHebesatz 310 %
- HamfeldeHebesatz 250 %
- MöhnsenHebesatz 330 %
- SahmsHebesatz 300 %
- BasthorstHebesatz 300 %
- FuhlenhagenHebesatz 330 %
- GrabauHebesatz 370 %
- KöthelHebesatz 300 %
- GroveHebesatz 330 %
- KankelauHebesatz 355 %
- MühlenradeHebesatz 300 %
- HavekostHebesatz 300 %
- Groß PampauHebesatz 315 %
- DahmkerHebesatz 300 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land?
Anschrift: Gülzower Straße 1, 21493 Schwarzenbek. Telefon: +49 4151 8422-10. Öffnungszeiten: Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Dienstag: -geschlossen-; Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.. E-Mail: buergerbuero@amt-schwarzenbek-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land zuständig?
Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Kuddewörde, Gülzow, Elmenhorst, Brunstorf, Kollow, Kasseburg, Hamfelde, Möhnsen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Berkenthin
- Gewerbeamt Amt Breitenfelde
- Gewerbeamt Amt Büchen
- Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest
- Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen
- Gewerbeamt Amt Lütau
- Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse
- Gewerbeamt Geesthacht
- Gewerbeamt Lauenburg/ Elbe
- Gewerbeamt Mölln
- Gewerbeamt Ratzeburg
- Gewerbeamt Schwarzenbek
- Gewerbeamt Wentorf bei Hamburg