Gewerbeämter.org

Nordrhein-Westfalen

Gewerbeamt Beckum

Zuständig für Beckum. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Beckum.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Beckum
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Fax
02521 2955-199
Postanschrift
Postfach 1863
59248 Beckum

Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Beckum

Gebühr
26 €
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
435 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Beckum, Paterweg 25, 59269 Beckum, 0211 1655 1655.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die IHK Nord Westfalen weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Münster. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Beckum rund 3.882 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Beckum?

Telefon: +49 2521 29-0. E-Mail: stadt@beckum.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

26 €, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

435 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.882 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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