Gewerbeämter.org

Baden-Württemberg

Gewerbeamt Brigachtal

Zuständig für Brigachtal. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Brigachtal
St. Gallus-Straße 4
78086 Brigachtal
Auf der Karte zeigen
Fax
07721 290945

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Brigachtal

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
370 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Villingen-Schwenningen, Weiherstr. 7, 78050 Villingen-Schwenningen, 07721 923-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg (schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Konstanz (hwk-konstanz.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Brigachtal rund 3.302 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Brigachtal?

Anschrift: St. Gallus-Straße 4, 78086 Brigachtal. Telefon: +49 7721 29090. E-Mail: buergerservice@brigachtal.de.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

370 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.302 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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