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Brandenburg

Gewerbeamt Dallgow-Döberitz

Zuständig für Dallgow-Döberitz. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Dallgow-Döberitz
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Dallgow-Döberitz

Gebühr
36,60 €
laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Nauen, Ketziner Straße 3, 14641 Nauen, 03321 412-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Potsdam weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Potsdam (hwk-potsdam.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Dallgow-Döberitz rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Dallgow-Döberitz?

Anschrift: Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz. Telefon: +49 3322 2984443. E-Mail: gewerbeamt@dallgow.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36,60 €, laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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