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Nordrhein-Westfalen

Gewerbeamt Enger

Zuständig für Enger. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Widukindstadt Enger - Fachbereich II.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Enger
Bahnhofstraße 44
32130 Enger
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Enger

Gebühr
26 €
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
465 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Herford, Wittekindstr. 5, 32051 Herford, 0211 1655 1655.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Enger rund 4.150 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Enger?

Anschrift: Bahnhofstraße 44, 32130 Enger. Telefon: +49 5224 98000.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

26 €, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

465 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.150 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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