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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Erkenbrechtsweiler

Zuständig für Erkenbrechtsweiler. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Erkenbrechtsweiler.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Erkenbrechtsweiler
Uracher Str. 2
73268 Erkenbrechtsweiler
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Fax
07026/95051-22
Website der Stelle
erkenbrechtsweiler.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Erkenbrechtsweiler

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Nürtingen, Sigmaringer Str. 15, 72622 Nürtingen, 07022/7090.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Erkenbrechtsweiler rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Erkenbrechtsweiler?

Anschrift: Uracher Str. 2, 73268 Erkenbrechtsweiler. Telefon: +49 7026 95051-0. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 14:30 - 18:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen. E-Mail: gemeinde@erkenbrechtsweiler.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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