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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Fischerbach

Zuständig für Fischerbach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeindeverwaltung VVG der Stadt Haslach im Kinzigtal.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Fischerbach
Hauptstr. 38
77716 Fischerbach
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.

Gewerbe anmelden in Fischerbach

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Offenburg Außenstelle Wolfach, Hauptstr. 55, 77709 Wolfach, 0781 12026-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (suedlicher-oberrhein.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Freiburg (hwk-freiburg.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Fischerbach rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Fischerbach?

Anschrift: Hauptstr. 38, 77716 Fischerbach.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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