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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Flein

Zuständig für Flein. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro - Standesamt/Gewerbe/Rente.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Flein
Kellergasse 1
74223 Flein
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Flein

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Gewerbe-Onlinedienst
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Heilbronn, Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, 07131 7475-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken (heilbronn.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Heilbronn-Franken (hwk-heilbronn.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Flein rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Flein?

Anschrift: Kellergasse 1, 74223 Flein.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/8125030/gewerbeanzeige

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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