Gewerbeämter.org

Baden-Württemberg

Gewerbeamt Freiburg im Breisgau

Zuständig für Freiburg im Breisgau. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbebehörde.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Freiburg im Breisgau
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Auf der Karte zeigen
Fax
+497612014893

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Freiburg im Breisgau

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
430 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Freiburg-Stadt, Sautierstr. 24, 79104 Freiburg, 0761 204-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (suedlicher-oberrhein.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Freiburg (hwk-freiburg.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Freiburg im Breisgau rund 3.838 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Freiburg im Breisgau?

Anschrift: Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg. Telefon: +49 7612014867. E-Mail: gewerbe@freiburg.de.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

430 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.838 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.