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Bayern

Gewerbeamt Halblech

Zuständig für Halblech. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Halblech.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Halblech
Dorfstraße 18
87642 Halblech
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8368 91222-29
Website der Stelle
halblech.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Halblech

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
320 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
hwk-schwaben.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über hwk-schwaben.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen, Remboldstr. 21, 87600 Kaufbeuren, 08341 802-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Schwaben (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Schwaben. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Halblech rund 2.856 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Halblech?

Anschrift: Dorfstraße 18, 87642 Halblech. Telefon: +49 8368 91222-0. E-Mail: rathaus@halblech.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über hwk-schwaben.de: https://www.hwk-schwaben.de/catch-all-formular-ohneLogin?p133=109

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

320 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.856 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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