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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Heidenheim an der Brenz

Zuständig für Heidenheim an der Brenz. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürger- und Standesamt (Bürgeramt).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Heidenheim an der Brenz
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Bürgeramt befindet sich im ehemaligen LBBW-Gebäude.) Mo 08:30 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefonische Erreichbarkeit) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Fax
07321 323-3332

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Heidenheim an der Brenz

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
400 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Heidenheim, Marienstr. 15, 89518 Heidenheim, 07321/380.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg (ostwuerttemberg.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ulm (hwk-ulm.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Heidenheim an der Brenz rund 3.570 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Heidenheim an der Brenz?

Anschrift: Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Telefon: +49 7321 327-3342. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Das Bürgeramt befindet sich im ehemaligen LBBW-Gebäude.) Mo 08:30 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefonische Erreichbarkeit) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergeramt@heidenheim.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40169.p1005.universalprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

400 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.570 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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