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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Hemsbach

Zuständig für Hemsbach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachbereich 3 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Hemsbach
Schlossgasse 41
69502 Hemsbach
Auf der Karte zeigen
Fax
06201 707 45
Website der Stelle
hemsbach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Hemsbach

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Weinheim, Weschnitzstr. 2, 69469 Weinheim, 06201 605-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar (rhein-neckar.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Mannheim (hwk-mannheim.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Hemsbach rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Hemsbach?

Anschrift: Schlossgasse 41, 69502 Hemsbach. Telefon: +49 6201 707 95.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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