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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Kenzingen

Zuständig für Kenzingen. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kenzingen
Hauptstraße 15
79341 Kenzingen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Fax
07644 900-160
Website der Stelle
kenzingen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kenzingen

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
340 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
egov.virtuelles-rathaus.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über egov.virtuelles-rathaus.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Emmendingen, Bahnhofstr. 3, 79312 Emmendingen, 07641 450-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (suedlicher-oberrhein.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Freiburg (hwk-freiburg.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kenzingen rund 3.035 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kenzingen?

Anschrift: Hauptstraße 15, 79341 Kenzingen. Telefon: +49 7644 900-0. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat) 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat). E-Mail: post@kenzingen.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über egov.virtuelles-rathaus.de: https://egov.virtuelles-rathaus.de/ebd-gwr/index.jsp?ags=08316020

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

340 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.035 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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