Bayern
Gewerbeamt Kirchdorf i. Wald
Zuständig für Kirchdorf i. Wald. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Kirchdorf i.Wald.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Kirchdorf i. Wald
Marienbergstr. 3
94261 Kirchdorf i.Wald
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9928 9403-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Fax
- +49 9928 9403-29
- Website der Stelle
- kirchdorf-im-wald.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Kirchdorf i. Wald
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach, Stadtplatz 16, 94227 Zwiesel, 09922 507-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau (ihk-niederbayern.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kirchdorf i. Wald rund 3.302 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchdorf i. Wald?
Anschrift: Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf i.Wald. Telefon: +49 9928 9403-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@kirchdorf.landkreis-regen.de.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bpmfsgezbxhaygeyrqhazgeobxmlsy6mkqha4apksyc2exl2ipj77qworwzgpvftal24rfmpgzzvlepbtfkqiefdr7jfwp34qiimi6wrgk7okhuqktf6a4q43ybb7heyj42lkbyxo3kgwzxq6gfg7oqrknjawfx7tjt7fowbul7qwvnliglijhnt2533ozsv6mxntmvfudwvnxy888
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
370 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.302 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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