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Bayern

Gewerbeamt Kirchensittenbach

Zuständig für Kirchensittenbach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Kirchensittenbach.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kirchensittenbach
Rathausgasse 1
91241 Kirchensittenbach
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9151 8640-40
Website der Stelle
kirchensittenbach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kirchensittenbach

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
310 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Mittelfranken-Ost, Amberger Str. 76, 91217 Hersbruck, 09151 731-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (ihk-nuernberg.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Mittelfranken (hwk-mittelfranken.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kirchensittenbach rund 2.767 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchensittenbach?

Anschrift: Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach. Telefon: +49 9151 8640-0. E-Mail: info@kirchensittenbach.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

310 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.767 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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