Gewerbeämter.org

Sachsen

Gewerbeamt Kreischa

Zuständig für Kreischa. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bau & Bürger.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
Auf der Karte zeigen
Website der Stelle
kreischa.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kreischa

Gebühr
22 € bis 112 €
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
408 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Straße 1, 01796 Pirna, 03501 551-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Dresden (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kreischa rund 3.641 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kreischa?

Anschrift: Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa. Telefon: +49 35206 209-0. E-Mail: post@kreischa.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

22 € bis 112 €, Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

408 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.641 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis