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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Kuppenheim

Zuständig für Kuppenheim. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kuppenheim
Friedensplatz 1
76456 Kuppenheim
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kuppenheim

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
340 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Rastatt, An der Ludwigfeste 3, 76437 Rastatt, 07222/9780.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (karlsruhe.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Karlsruhe (hwk-karlsruhe.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kuppenheim rund 3.035 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kuppenheim?

Anschrift: Friedensplatz 1, 76456 Kuppenheim.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

340 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.035 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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