Thüringen
Gewerbeamt Landkreis Altenburger Land
Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 37.531 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Landkreis Altenburger Land
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3447 586-132
- Fax
- 03447 586-106
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Altenburger Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- MeuselwitzHebesatz 404 %
- NobitzHebesatz 395 %
- LuckaHebesatz 390 %
- RositzHebesatz 395 %
- WindischleubaHebesatz 400 %
- StarkenbergHebesatz 360 %
- Langenleuba-NiederhainHebesatz 395 %
- TrebenHebesatz 357 %
- KriebitzschHebesatz 400 %
- LöbichauHebesatz 395 %
- HaselbachHebesatz 357 %
- FockendorfHebesatz 357 %
- LödlaHebesatz 400 %
- ThonhausenHebesatz 395 %
- GerstenbergHebesatz 357 %
- PostersteinHebesatz 395 %
- GöhrenHebesatz 400 %
- MonstabHebesatz 400 %
- JonaswaldeHebesatz 395 %
- VollmershainHebesatz 395 %
- GöllnitzHebesatz 395 %
- MehnaHebesatz 395 %
- GöpfersdorfHebesatz 395 %
- HeukewaldeHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Altenburger Land?
Anschrift: Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg. Telefon: +49 3447 586-132. E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Altenburger Land zuständig?
Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Meuselwitz, Nobitz, Lucka, Rositz, Windischleuba, Starkenberg, Langenleuba-Niederhain, Treben und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.