Thüringen
Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 79.107 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Eichsfeld - Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3606 650-3227
- Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch: Nur nach Vereinbarung; Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag: Nur nach Vereinbarung
- gewerbeamt@kreis-eic.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Leinefelde-WorbisHebesatz 420 %
- DingelstädtHebesatz 416 %
- NiederorschelHebesatz 395 %
- SonnensteinHebesatz 395 %
- Am OhmbergHebesatz 395 %
- BreitenworbisHebesatz 395 %
- TeistungenHebesatz 383 %
- SchimbergHebesatz 390 %
- GernrodeHebesatz 400 %
- KirchworbisHebesatz 395 %
- KüllstedtHebesatz 395 %
- EffelderHebesatz 395 %
- BerlingerodeHebesatz 400 %
- WingerodeHebesatz 380 %
- BrehmeHebesatz 400 %
- GeismarHebesatz 395 %
- Bodenrode-WesthausenHebesatz 380 %
- ArenshausenHebesatz 395 %
- GeisledenHebesatz 380 %
- GroßbartloffHebesatz 395 %
- BüttstedtHebesatz 395 %
- ReinholterodeHebesatz 380 %
- HeuthenHebesatz 380 %
- EcklingerodeHebesatz 400 %
- HaynrodeHebesatz 400 %
- GerbershausenHebesatz 395 %
- KirchgandernHebesatz 395 %
- HohengandernHebesatz 395 %
- SteinbachHebesatz 380 %
- RustenfeldeHebesatz 500 %
- FernaHebesatz 400 %
- KellaHebesatz 395 %
- BuhlaHebesatz 395 %
- WachstedtHebesatz 385 %
- WehndeHebesatz 400 %
- MarthHebesatz 400 %
- PfaffschwendeHebesatz 330 %
- WahlhausenHebesatz 400 %
- FreienhagenHebesatz 400 %
- TastungenHebesatz 400 %
- LindewerraHebesatz 400 %
- BornhagenHebesatz 400 %
- SchachtebichHebesatz 395 %
- VolkerodeHebesatz 400 %
- BurgwaldeHebesatz 400 %
- RohrbergHebesatz 400 %
- WiesenfeldHebesatz 400 %
- FretterodeHebesatz 400 %
- KrombachHebesatz 400 %
- SickerodeHebesatz 400 %
- SchwobfeldHebesatz 400 %
- DieterodeHebesatz 357 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld?
Anschrift: Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Telefon: +49 3606 650-3227. Öffnungszeiten: Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch: Nur nach Vereinbarung; Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag: Nur nach Vereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Leinefelde-Worbis, Dingelstädt, Niederorschel, Sonnenstein, Am Ohmberg, Breitenworbis, Teistungen, Schimberg und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.