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Thüringen

Gewerbeamt Landkreis Gotha

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 85.465 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Gotha - Gewerberecht.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Landkreis Gotha
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
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Öffnungszeiten
telefonische Servicezeiten:; Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Gotha zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Gotha?

Anschrift: 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha. Telefon: +49 3621 214-501. Öffnungszeiten: telefonische Servicezeiten:; Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: Gewerbe@kreis-gth.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Gotha zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Waltershausen, Ohrdruf, Nessetal, Drei Gleichen, Georgenthal, Friedrichroda, Nesse-Apfelstädt, Hörsel und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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