Thüringen
Gewerbeamt Landkreis Gotha
Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 85.465 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Gotha - Gewerberecht.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Landkreis Gotha
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3621 214-501
- Öffnungszeiten
- telefonische Servicezeiten:; Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Gewerbe@kreis-gth.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Gotha zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WaltershausenHebesatz 400 %
- OhrdrufHebesatz 415 %
- NessetalHebesatz 381 %
- Drei GleichenHebesatz 370 %
- GeorgenthalHebesatz 400 %
- FriedrichrodaHebesatz 400 %
- Nesse-ApfelstädtHebesatz 400 %
- HörselHebesatz 400 %
- Tambach-Dietharz/Thür. WaldHebesatz 420 %
- TonnaHebesatz 395 %
- DachwigHebesatz 395 %
- SonnebornHebesatz 378 %
- LuisenthalHebesatz 400 %
- DöllstädtHebesatz 395 %
- MolschlebenHebesatz 395 %
- FriemarHebesatz 400 %
- GroßfahnerHebesatz 400 %
- GierstädtHebesatz 395 %
- SchwabhausenHebesatz 360 %
- TüttlebenHebesatz 400 %
- EschenbergenHebesatz 357 %
- BienstädtHebesatz 395 %
- EmlebenHebesatz 400 %
- NottlebenHebesatz 395 %
- PferdingslebenHebesatz 400 %
- ZimmernsupraHebesatz 395 %
- TröchtelbornHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Gotha?
Anschrift: 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha. Telefon: +49 3621 214-501. Öffnungszeiten: telefonische Servicezeiten:; Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: Gewerbe@kreis-gth.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Gotha zuständig?
Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Waltershausen, Ohrdruf, Nessetal, Drei Gleichen, Georgenthal, Friedrichroda, Nesse-Apfelstädt, Hörsel und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.