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Thüringen

Gewerbeamt Landkreis Nordhausen

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 39.995 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Landkreis Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
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Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr; Dienstag 08:30-16:00 Uhr; Donnerstag 08:30-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:00 Uhr; Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Website der Stelle
landkreis-nordhausen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Nordhausen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Nordhausen?

Anschrift: Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Telefon: +49 3631 911-3201. Öffnungszeiten: Montag 08:30-12:00 Uhr; Dienstag 08:30-16:00 Uhr; Donnerstag 08:30-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:00 Uhr; Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!. E-Mail: ordnung-gewerbe@lrandh.thueringen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Nordhausen zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Bleicherode, Harztor, Ellrich, Heringen/Helme, Werther, Sollstedt, Hohenstein, Kleinfurra und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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