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Thüringen

Gewerbeamt Landkreis Sonneberg

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 32.121 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Kreisverwaltung Sonneberg - 2.32.3 Sachbereich untere Gewerbebehörde.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Landkreis Sonneberg
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
03675 871-404
Website der Stelle
kreis-sonneberg.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Sonneberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Sonneberg?

Anschrift: Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg. Telefon: +49 3675 871-443. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: gewerbebehoerde@lkson.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Sonneberg zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Neuhaus am Rennweg, Föritztal, Frankenblick, Steinach, Lauscha, Schalkau, Goldisthal.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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