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Sachsen

Gewerbeamt Langenbernsdorf

Zuständig für Langenbernsdorf. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Langenbernsdorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Langenbernsdorf
Bahnhofstraße 1
08428 Langenbernsdorf
Auf der Karte zeigen
Fax
03761/880620
Website der Stelle
langenbernsdorf.eu

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Langenbernsdorf

Gebühr
22 € bis 112 €
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
390 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Zwickau, Lessingstraße 15, 08058 Zwickau, 0375 28368-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz (chemnitz.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Chemnitz (hwk-chemnitz.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Langenbernsdorf rund 3.481 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Langenbernsdorf?

Anschrift: Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf. Telefon: +49 3761 8806-0. E-Mail: info@langenbernsdorf.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

22 € bis 112 €, Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

390 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.481 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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