Gewerbeämter.org

Nordrhein-Westfalen

Gewerbeamt Lüdenscheid

Zuständig für Lüdenscheid. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachdienst Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (32).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Lüdenscheid
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Postanschrift
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Lüdenscheid

Gebühr
26 €
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
499 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Lüdenscheid, Bahnhofsallee 16, 58507 Lüdenscheid, 0211 1655 1655.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Südwestfalen. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Lüdenscheid rund 4.454 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Lüdenscheid?

Telefon: +49 2351 17-0.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

26 €, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

499 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.454 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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