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Brandenburg

Gewerbeamt Milower Land

Zuständig für Milower Land. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Milower Land.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Milower Land
Friedensstraße 86
14715 Milower Land
Auf der Karte zeigen
Fax
03386 270930

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Milower Land

Gebühr
ab 36,60 €
Gebührenordnung MWEKE Brandenburg, Tarifstelle 2.1.1.1.1, nach Zeitaufwand · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
300 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Nauen, Ketziner Straße 3, 14641 Nauen, 03321 412-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Potsdam weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Potsdam (hwk-potsdam.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Milower Land rund 2.678 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Milower Land?

Anschrift: Friedensstraße 86, 14715 Milower Land. Telefon: +49 3386 27090. E-Mail: gemeinde@milowerland.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

ab 36,60 €, Gebührenordnung MWEKE Brandenburg, Tarifstelle 2.1.1.1.1, nach Zeitaufwand. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

300 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.678 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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