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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Neckarbischofsheim

Zuständig für Neckarbischofsheim. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Neckarbischofsheim.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Geänderte Öffnungszeiten werden rechtzeitig auf unserer Homepage und im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
0726360799
Website der Stelle
neckarbischofsheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Neckarbischofsheim

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Sinsheim, Bahnhofstr. 27, 74889 Sinsheim, 07261 696-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar (rhein-neckar.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Mannheim (hwk-mannheim.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Neckarbischofsheim rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Neckarbischofsheim?

Anschrift: Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim. Telefon: +49 72636070. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Geänderte Öffnungszeiten werden rechtzeitig auf unserer Homepage und im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@neckarbischofsheim.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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