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Bayern

Gewerbeamt Pähl

Zuständig für Pähl. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Pähl.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Pähl
Kirchstraße 7
82396 Pähl
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8808 9204-40
Website der Stelle
gemeinde-paehl.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Pähl

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Weilheim-Schongau, Hofstr. 23, 82362 Weilheim, 0881 184-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (ihk-muenchen.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für München und Oberbayern (hwk-muenchen.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Pähl rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Pähl?

Anschrift: Kirchstraße 7, 82396 Pähl. Telefon: +49 8808 9204-0. E-Mail: gemeinde@paehl.bayern.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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