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Nordrhein-Westfalen

Gewerbeamt Preußisch Oldendorf

Zuständig für Preußisch Oldendorf. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Preußisch Oldendorf
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Preußisch Oldendorf

Gebühr
26 €
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
418 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
serviceportal.preussischoldendorf.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über serviceportal.preussischoldendorf.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Lübbecke, Bohlenstr. 102, 32312 Lübbecke, 0211 1655 1655.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Preußisch Oldendorf rund 3.731 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Preußisch Oldendorf?

Anschrift: Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über serviceportal.preussischoldendorf.de: https://serviceportal.preussischoldendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10743/show

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

26 €, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

418 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.731 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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