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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Rot an der Rot

Zuständig für Rot an der Rot. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Rot an der Rot.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Rot an der Rot
Klosterhof 14
88430 Rot an der Rot
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit (Terminvereinbarung erforderlich!) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Fax
08395 9405 99
Website der Stelle
rot.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Rot an der Rot

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
340 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Biberach, Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach, 07351/590.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Ulm (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ulm (hwk-ulm.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Rot an der Rot rund 3.035 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Rot an der Rot?

Anschrift: Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot. Telefon: +49 8395 9405 0. Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit (Terminvereinbarung erforderlich!) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr. E-Mail: rathaus@rot.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

340 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.035 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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