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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Rottenburg am Neckar

Zuständig für Rottenburg am Neckar. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Sachgebiet Ordnung und Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Rottenburg am Neckar
Hinter dem Rathaus (Gebäude D) 2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Rottenburg am Neckar

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
geve-online.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über geve-online.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Tübingen, Steinlachallee 6, 72072 Tübingen, 07071/7570.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Reutlingen (reutlingen.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Reutlingen (hwk-reutlingen.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Rottenburg am Neckar rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Rottenburg am Neckar?

Anschrift: Hinter dem Rathaus (Gebäude D) 2. Stock, Zimmer D 204, 72108 Rottenburg am Neckar. Telefon: +49 7472165509. E-Mail: waffenundgewerbe@rottenburg.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über geve-online.de: https://www.geve-online.de/rottenburgamneckar

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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