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Thüringen

Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis

Zuständig für 80 Städte und Gemeinden mit rund 59.814 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Fax
036691 70-7713

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis?

Anschrift: Claußstraße 3, 07607 Eisenberg. Telefon: +49 36691 70-2100. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt..

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis zuständig?

Für 80 Städte und Gemeinden, darunter Kahla, Stadtroda, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Bürgel, Schkölen, Heideland, Crossen an der Elster und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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