Thüringen
Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis
Zuständig für 80 Städte und Gemeinden mit rund 59.814 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 36691 70-2100
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
- Fax
- 036691 70-7713
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KahlaHebesatz 410 %
- StadtrodaHebesatz 383 %
- Dornburg-CamburgHebesatz 395 %
- Bad KlosterlausnitzHebesatz 395 %
- BürgelHebesatz 406 %
- SchkölenHebesatz 400 %
- HeidelandHebesatz 400 %
- Crossen an der ElsterHebesatz 404 %
- ZöllnitzHebesatz 395 %
- BuchaHebesatz 395 %
- RothensteinHebesatz 410 %
- WeißenbornHebesatz 395 %
- OrlamündeHebesatz 400 %
- TautenhainHebesatz 395 %
- SchlöbenHebesatz 395 %
- FrauenprießnitzHebesatz 395 %
- GroßlöbichauHebesatz 357 %
- AltenbergaHebesatz 395 %
- MildaHebesatz 395 %
- GolmsdorfHebesatz 395 %
- SerbaHebesatz 395 %
- NeuengönnaHebesatz 395 %
- HartmannsdorfHebesatz 405 %
- LehestenHebesatz 395 %
- Trockenborn-WolfersdorfHebesatz 395 %
- SilbitzHebesatz 395 %
- HummelshainHebesatz 395 %
- LaasdorfHebesatz 395 %
- SchöngleinaHebesatz 400 %
- Lippersdorf-ErdmannsdorfHebesatz 395 %
- ReinstädtHebesatz 400 %
- TröbnitzHebesatz 395 %
- RenthendorfHebesatz 395 %
- OttendorfHebesatz 395 %
- GumperdaHebesatz 400 %
- Graitschen b. BürgelHebesatz 360 %
- GroßpürschützHebesatz 400 %
- EichenbergHebesatz 410 %
- Ruttersdorf-LotschenHebesatz 350 %
- KleineutersdorfHebesatz 400 %
- EinebornHebesatz 395 %
- FreienorlaHebesatz 400 %
- AlbersdorfHebesatz 395 %
- SchöpsHebesatz 395 %
- TautenburgHebesatz 395 %
- RaudaHebesatz 395 %
- BibraHebesatz 383 %
- SulzaHebesatz 395 %
- GroßeutersdorfHebesatz 400 %
- BobeckHebesatz 395 %
- LindigHebesatz 400 %
- OberbodnitzHebesatz 395 %
- WichmarHebesatz 395 %
- RausdorfHebesatz 395 %
- WaldeckHebesatz 395 %
- SeitenrodaHebesatz 383 %
- UnterbodnitzHebesatz 395 %
- HainichenHebesatz 395 %
- GeisenhainHebesatz 410 %
- WalpernhainHebesatz 395 %
- KleinebersdorfHebesatz 395 %
- ZimmernHebesatz 395 %
- JenalöbnitzHebesatz 395 %
- GroßbockedraHebesatz 395 %
- LöberschützHebesatz 395 %
- WaltersdorfHebesatz 320 %
- GneusHebesatz 395 %
- BremsnitzHebesatz 395 %
- TautendorfHebesatz 395 %
- TissaHebesatz 395 %
- WeißbachHebesatz 395 %
- KarlsdorfHebesatz 395 %
- MöckernHebesatz 357 %
- ThierschneckHebesatz 395 %
- PoxdorfHebesatz 357 %
- MeusebachHebesatz 395 %
- NausnitzHebesatz 360 %
- RattelsdorfHebesatz 395 %
- ScheiditzHebesatz 395 %
- KleinbockedraHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis?
Anschrift: Claußstraße 3, 07607 Eisenberg. Telefon: +49 36691 70-2100. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt..
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Saale-Holzland-Kreis zuständig?
Für 80 Städte und Gemeinden, darunter Kahla, Stadtroda, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Bürgel, Schkölen, Heideland, Crossen an der Elster und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.