Thüringen
Gewerbeamt Saale-Orla-Kreis
Zuständig für 56 Städte und Gemeinden mit rund 56.250 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Gewerbebehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3663 488-537
- Öffnungszeiten
- Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- 03663 488-453
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Saale-Orla-Kreis zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SchleizHebesatz 395 %
- Bad LobensteinHebesatz 410 %
- Rosenthal am RennsteigHebesatz 383 %
- TriptisHebesatz 395 %
- TannaHebesatz 395 %
- Saalburg-EbersdorfHebesatz 400 %
- RemptendorfHebesatz 400 %
- WurzbachHebesatz 406 %
- KrölpaHebesatz 400 %
- GefellHebesatz 383 %
- HirschbergHebesatz 383 %
- RanisHebesatz 395 %
- LangenorlaHebesatz 395 %
- OppurgHebesatz 395 %
- OettersdorfHebesatz 395 %
- ZiegenrückHebesatz 400 %
- WernburgHebesatz 395 %
- BodelwitzHebesatz 395 %
- DittersdorfHebesatz 395 %
- PeuschenHebesatz 400 %
- DreitzschHebesatz 357 %
- MoßbachHebesatz 357 %
- TegauHebesatz 395 %
- SchmieritzHebesatz 395 %
- WeiraHebesatz 395 %
- LemnitzHebesatz 357 %
- NimritzHebesatz 395 %
- GörkwitzHebesatz 357 %
- Lausnitz b. Neustadt an der OrlaHebesatz 395 %
- GössitzHebesatz 400 %
- MittelpöllnitzHebesatz 357 %
- MiesitzHebesatz 357 %
- LöhmaHebesatz 395 %
- SchöndorfHebesatz 400 %
- Neundorf (bei Schleiz)Hebesatz 357 %
- PlothenHebesatz 360 %
- VolkmannsdorfHebesatz 300 %
- EßbachHebesatz 400 %
- GerodaHebesatz 395 %
- GöschitzHebesatz 350 %
- WilhelmsdorfHebesatz 400 %
- KirschkauHebesatz 357 %
- GrobengereuthHebesatz 395 %
- DöbritzHebesatz 395 %
- RosendorfHebesatz 357 %
- PörmitzHebesatz 360 %
- OberoppurgHebesatz 395 %
- GertewitzHebesatz 395 %
- TömmelsdorfHebesatz 357 %
- SeislaHebesatz 400 %
- PaskaHebesatz 400 %
- SchmordaHebesatz 400 %
- MoxaHebesatz 400 %
- KeilaHebesatz 400 %
- QuaschwitzHebesatz 395 %
- SolkwitzHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Saale-Orla-Kreis?
Anschrift: Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz. Telefon: +49 3663 488-537. Öffnungszeiten: Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: gewerbe@lrasok.thueringen.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Saale-Orla-Kreis zuständig?
Für 56 Städte und Gemeinden, darunter Schleiz, Bad Lobenstein, Rosenthal am Rennsteig, Triptis, Tanna, Saalburg-Ebersdorf, Remptendorf, Wurzbach und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.